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Verkehrsurteile (Foto: Imago)

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OLG Stuttgart: Fragliches "Fixgeschäft" bei eBay-Angebot


In einem eBay-Angebot eines Oldtimers über 23.000 Euro hatte der Verkäufer für die Vertragsabwicklung die "Bezahlung und Abholung innerhalb sieben Tagen" angegeben. Nach Abschluss des Kaufvertrags teilte der Käufer mit, den Wagen erst in knapp vier Wochen abholen und bezahlen zu können. Daraufhin trat der Verkäufer vom Kaufvertrag zurück. Nachdem der Käufer vergeblich unter Fristsetzung die Erfüllung des Kaufvertrags verlangt hatte, beschaffte er sich anderweitig ein vergleichbares Fahrzeug für 29.700 Euro. Den Differenzbetrag von 6.700 Euro verlangte er nun von dem zurückgetretenen Verkäufer als Schadensersatz.

Seine Klage hatte vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Erfolg. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass aus der bloßen Angabe in dem eBay-Angebot, die Bezahlung und Abholung solle innerhalb von sieben Tagen erfolgen, zweifelsfrei geschlossen werden konnte, dass mit der fristgerechten Leistung (Abholung und Kaufpreiszahlung) das Geschäft "stehen und fallen" sollte und es sich nicht lediglich um eine bloße Bestimmung der Leistungszeit handelte. Danach lag kein sogenanntes Fixgeschäft vor, das den Verkäufer bei Nichteinhaltung der angegebenen Frist nach § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB zum Rücktritt berechtigt hätte. Da der Verkäufer verpflichtet gewesen wäre, den Kaufvertrag trotz der Verzögerung zu erfüllen, musste er dem Käufer den entstandenen Schaden ersetzen.

16541 - OLG Stuttgart;  Az.: 3 U 173/11  


OLG Nürnberg: Haftungsfragen bei durch Schwarzfahrer vorsätzlich verursachtem Unfall


Hat der Fahrer eines Kraftfahrzeugs einen Unfall absichtlich herbeigeführt, z.B. um jemand zu verletzen oder sich selbst zu töten, besteht auch dann keine Zahlungspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers, wenn nicht der Versicherungsnehmer selbst, sondern der mitversicherte Fahrzeugführer das Kfz gesteuert hat.

Wird das haftpflichtversicherte Fahrzeug ohne Wissen und Wollen des Halters benutzt, scheidet auch die persönliche Haftung des Halters aus, es sei denn, er hat die Benutzung durch sein Verschulden ermöglicht.

16491 - OLG Nürnberg;  Az.: 3 U 188/11  


BGH: Haftungsverteilung bei Autobahnauffahrunfall


Bei einem typischen Auffahrunfall spricht der sogenannte Anscheinsbeweis dafür, dass der Auffahrende den Unfall entweder durch einen ungenügenden Sicherheitsabstand, durch zu hohe Geschwindigkeit oder/und durch allgemeine Unaufmerksamkeit schuldhaft verursacht hat. Die Anwendung dieser Beweisregeln setzt jedoch voraus, dass ein typischer Geschehensablauf feststeht.

Dies ist bei Auffahrunfällen auf Autobahnen in der Regel dann zu verneinen, wenn unstreitig vor dem Unfall ein Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs stattgefunden hat, der Sachverhalt aber im Übrigen nicht aufklärbar ist. In derartigen Fällen ist zwischen den Unfallbeteiligten im Regelfall eine hälftige Schadensteilung vorzunehmen.

16490 - BGH;  Az.: VI ZR 177/10  


AG Mülheim: Kaskoversicherung: leichtfertiges Entfernen vom Unfallort


Entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort, macht er sich nicht nur strafbar, sondern er verliert in der Regel zumindest teilweise seine Ansprüche aus der bestehenden Vollkaskoversicherung.

Der Verlust des Versicherungsschutzes tritt auch bei einem bloß durch fahrlässiges Handeln bedingten Verlassen des Unfallortes ein, z.B., weil der Versicherte trotz eines wahrgenommenen Anstoßes von einem nur unerheblichen oder gar keinem Schaden ausgeht. Liegt ein entschuldbares Augenblicksversagen des (hier: altersbedingt) überforderten Autofahrers vor, ist eine Kürzung der Versicherungsleistung von 50 Prozent angemessen.

16487 - AG Mülheim;  Az.: 27 C 1727/10  


BGH: BGH entscheidet Streit über Quotelung von Sachverständigenkosten


Mehrere kontroverse Entscheidungen von Oberlandesgerichten haben in den letzten Monaten die Diskussion der Rechtsexperten über die Frage neu entfacht, ob der Unfallgeschädigte im Falle eines Mitverschuldens einen entsprechenden Teil der entstandenen Sachverständigenkosten selbst tragen muss.

Nun hat der Bundesgerichtshof die Streitfrage dahingehend entschieden, dass die Sachverständigenkosten ebenso wie die übrigen Schadenspositionen des Geschädigten nur im Umfang der unter Berücksichtigung der Verschuldensanteile der Unfallbeteiligten festgestellten Haftungsquote zu ersetzen sind.

16486 - BGH;  Az.: VI ZR 133/11  


OLG Hamm: Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts anlässlich Ehescheidung


Wird ein Pkw ganz oder überwiegend von einem Ehepartner genutzt, ist der Wagen jedoch auf den anderen zugelassen, stellt sich bei einer Trennung die Frage der Übertragbarkeit des Schadensfreiheitsrabatts.

Ein Ehegatte kann anlässlich einer Ehescheidung durchaus verpflichtet sein, den vom anderen Ehegatten tatsächlich erzielten Schadensfreiheitsrabatt einer Kraftfahrzeugversicherung rechtlich auf diesen zu übertragen. Das Oberlandesgericht Hamm hält einen derartigen Anspruch jedoch nur dann für begründet, wenn der Schadensfreiheitsrabatt nur formal im Vermögen des einen Ehegatten entstanden ist und der die Rabattübertragung begehrende Partner das Fahrzeug ganz oder nahezu allein genutzt und somit die günstige Einstufung selbst "verdient" hat. Eine Nutzung zu lediglich 90 Prozent reicht hierfür nicht aus.

16469 - OLG Hamm;  Az.: II-8 WF 105/11  


LG Berlin: Ungeklärte Unfallverursachung mit Mietwagen


Der Fahrer eines Mietwagens wurde in einen sogenannten Kettenauffahrunfall verwickelt. Letztlich war auch durch ein Unfallgutachten nicht mehr feststellbar, ob der Mietwagenfahrer zuerst auf das vor ihm abbremsende Fahrzeug aufgefahren war oder ob er gleich von dem auf ihn auffahrenden Hintermann auf das Fahrzeug vor ihm aufgeschoben wurde. Trotz des nicht geklärten Unfallhergangs verlangte das Mietwagenunternehmen von seinem Kunden die Zahlung der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung in Höhe von 750 Euro.

Das Landgericht Berlin hielt den Zahlungsanspruch nicht für begründet. Lässt sich - wie hier - nicht ausschließen, dass der Schadenseintritt vom Mieter in keiner Weise veranlasst oder beeinflusst worden ist, trägt der Vermieter die Beweislast, dass die Schadensursache aus dem Verantwortungsbereich des Mieters und nicht aus dem Verhalten eines Dritten herrührt. Gelingt dieser Nachweis - wie im vorliegenden Fall - nicht, kann der Mieter nicht zur Zahlung der Selbstbeteiligung herangezogen werden.

16467 - LG Berlin;  Az.: 56 S 36/11  


OLG Naumburg: Sturz in Straßenbahn nach riskantem Fahrmanöver


Kommt ein Fahrgast in einem Bus oder einer Straßenbahn während der Fahrt zu Sturz, kann nicht ohne Weiteres darauf geschlossen werden, dass der Fahrgast schuldhaft seine grundsätzlich bestehende Pflicht zur sofortigen Suche eines festen Halts oder einer Sitzgelegenheit verletzt hat. Im Streitfall hat dies der Halter des Fahrzeugs zu beweisen. Dies gilt insbesondere bei atypischen Fahrbewegungen.

Eine solche nahm das Oberlandesgericht Naumburg bei einem Unfall in einer Straßenbahn an, bei dem der Straßenbahnfahrer die Straßenbahn innerhalb von 20 Fahrmetern auf mehr als 20 km/h beschleunigte und dann an einer fast rechtwinkligen Linkskurve wegen einer entgegenkommenden Straßenbahn eine Vollbremsung durchführte. Dadurch stürzte eine gerade zugestiegene ältere Frau und zog sich erhebliche Verletzungen zu. Da ihr nicht nachzuweisen war, dass sie es versäumt hatte, alsbald nach dem Einsteigen festen Halt zu suchen, ging das Gericht von einer hundertprozentigen Haftung des Halters und des Fahrers der Straßenbahn aus.

16466 - OLG Naumburg;  Az.: 2 U 45/11  


LG Hagen: Neuwagenkauf: keine Bindung an Nachbesserungsverlangen


Der Käufer eines neuen Pkws der Marke Alfa Romeo stellte nach wenigen hundert Kilometern einen übermäßigen Ölverbrauch fest. Er verlangte vom Verkäufer zunächst die Beseitigung des Mangels. Die Werkstatt war jedoch nicht in der Lage, den Fehler zu beheben. Nach Auffassung des Käufers deutete alles auf einen Motorschaden hin. Er verlangte die Lieferung eines neuen Wagens. Der Händler lehnte dies ab und bot stattdessen den Einbau eines Austauschmotors an. Nach seiner Auffassung sei der Käufer rechtlich an sein Nachbesserungsbegehren gebunden und könne daher keine Neulieferung verlangen.

Das Landgericht Hagen hält einen Käufer an eine getroffene Wahl der Art der Nacherfüllung nicht mehr gebunden, wenn die gewählte oder vereinbarte Art der Nacherfüllung misslingt. Dies war hier der Fall. Der Händler kann sich bei einem gravierenden Mangel auch nicht darauf berufen, dass die Neulieferung unverhältnismäßige Kosten (hier ca. 20 Prozent über dem vereinbarten Kaufpreis) verursachen würde. Im Ergebnis kann der Käufer die Lieferung eines gleichwertigen Wagens verlangen.

16465 - LG Hagen;  Az.: 2 O 50/10  


OLG Düsseldorf: Kollision zwischen überholendem Radfahrer und Inlineskater


Überholt ein Radfahrer mehrere hintereinander auf einem gemeinsamen Rad- und Fußweg fahrende Inlineskater, muss er den Überholvorgang rechtzeitig durch ein Warnsignal wie etwa Klingeln oder Zuruf ankündigen. Unterlässt er dies und kommt es demzufolge zu einer Kollision mit einem zum Überholen ausscherenden Skater, haftet er für den entstandenen Schaden alleine. Eine Rückschaupflicht seitens des Inlineskaters besteht ohne weitere Anhaltspunkte, wie z.B. regem Fahrradverkehr, in der Regel nicht.

16464 - OLG Düsseldorf;  Az.: I-1 U 242/10  


OLG München: Mithaftung eines sportlichen Radfahrers wegen Nichttragens eines Schutzhelms


An einer Kreuzung mit Rechts-vor-Links-Regelung kam es zu einer Kollision zwischen einem bevorrechtigten Rennradfahrer und einem Pkw. Der Radfahrer erlitt dadurch erhebliche Verletzungen u.a. im Kopfbereich. Da nicht klar ersichtlich war, ob es sich bei dem von dem Radler befahrenen Weg um einen Feldweg oder eine bevorrechtigte Straße handelte, hätte er nicht mit erheblicher Geschwindigkeit in die Kreuzung einfahren dürfen. Bereits deshalb erlegte ihm das Gericht eine Mitverschuldensquote von einem Drittel auf.

Damit nicht genug. Das Gericht warf dem Radfahrer vor, dass er bei einer derart sportlichen Fahrweise, worauf neben der Art des Fahrrades und der Geschwindigkeit auch die Nutzung der Klickpedale hinwies, zu seinem eigenen Schutz keinen Helm getragen hatte. Auch wenn in Deutschland keine Helmpflicht für Radfahrer besteht, trifft bei einer sportlichen Fahrweise einen Radfahrer gleichwohl eine Mithaftung für erlittene Verletzungen, die bei Tragen eines Schutzhelmes vermeidbar gewesen wären. Im Ergebnis erhöhte das Oberlandesgericht München die Haftungsquote des Radfahrers auf 40 Prozent.

16463 - OLG München;  Az.: 24 U 384/10  


OLG Saarbrücken: Vorsicht beim Überschreiten eines Radwegs


Wie beim Überqueren einer Straße muss ein Fußgänger beim Kreuzen eines Fahrradwegs auf herannahende Radfahrer achten. Stößt ein 14-jähriger Radfahrer, der im innerstädtischen Bereich einen Radweg befährt, mit einem Fußgänger zusammen, der "blindlings" auf die Fahrbahn läuft, so tritt ein eventuelles Verschulden des Radfahrers, das darin bestehen könnte, eine Gefahrensituation nicht rechtzeitig erkannt zu haben, hinter dem groben Verschulden des erwachsenen Fußgängers vollständig zurück. Der unachtsame Fußgänger muss dann alleine für den entstandenen Schaden aufkommen.

16462 - OLG Saarbrücken;  Az.: 4 U 3/11  


OLG Stuttgart: Ausschalten der Kennzeichenbeleuchtung strafbar


Des Kennzeichenmissbrauchs nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 StVG macht sich strafbar, wer in rechtswidriger Absicht das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt. Für das Oberlandesgericht Stuttgart ist der Tatbestand auch dann erfüllt, wenn ein Fahrer an seinem Kraftfahrzeug (hier Moped) die (Kennzeichen-)Beleuchtung ausschaltet, um anschließend unerkannt davonfahren und eine Kontrolle durch ein ihn verfolgendes Polizeifahrzeug vereiteln zu können.

16461 - OLG Stuttgart;  Az.: 2 Ss 344/11  


OLG Oldenburg: Vergessene Geschwindigkeitsbeschränkung


Ein Autofahrer, der nach einem Aufenthalt auf einem Parkplatz seine Fahrt in dieselbe Richtung fortsetzt, muss sich in Erinnerung rufen, welche Geschwindigkeitsregelung für die Straße gilt. Hat er vor der Einfahrt in den Parkplatz ein die Höchstgeschwindigkeit begrenzendes Verkehrszeichen passiert, kann er sich bei der Weiterfahrt mit überhöhter Geschwindigkeit nicht damit entlasten, dass sich nicht unmittelbar nach der Ausfahrt des Parkplatzes erneut ein entsprechendes Verkehrszeichen befunden und er die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung mittlerweile vergessen hat.

16460 - OLG Oldenburg;  Az.: 2 SsRs 214/11  


BGH: Streit nach Abschleppen von Supermarktparkplatz


Veranlasst der Betreiber eines Supermarkts das Abschleppen eines widerrechtlich auf dem Kundenparkplatz abgestellten Fahrzeugs, darf er dem Falschparker neben den reinen Abschleppkosten auch Begleittätigkeiten wie die Suche nach dem Fahrer oder die Beweissicherung in Rechnung stellen.

Weigert sich der Falschparker, die hierfür verlangten 219,50 Euro zu bezahlen, darf der Geschäftsinhaber ihm gegenüber die Angabe verweigern, wohin das Fahrzeug von dem beauftragten Abschleppunternehmen verbracht wurde. Dieses darf die Herausgabe des Wagens bis zur Zahlung ablehnen. Für die durch den Streit verzögerte Rückgabe des Pkws steht dem Fahrzeughalter auch kein Anspruch auf Nutzungsausfall zu.

16459 - BGH;  Az.: V ZR 30/11  

 


 

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